Dass Krokodile beim Verschlingen ihrer Beute ein Tränensekret absondern, ist seit Jahrhunderten bekannt. Im „Physiologus“, einer Sammlung von Tierbeschreibungen aus der Spätantike, wird dieses Verhalten als Heuchelei gedeutet. Das Krokodil wird mit Mächtigen verglichen, die am Tag des Jüngsten Gerichts in der Hoffnung auf Gnade lautstark eigene Missetaten und Versäumnisse beweinen. Bis heute lässt sich die „Methode Krokodilstränen“ auch bei manchen Politikern beobachten. Karl Lauterbach hat sie perfektioniert. Wenn der Gesundheitsminister der Ampel-Regierung lautstark gegen „Heuschrecken“ wettert, die aus Profitgier Arztpraxen aufkaufen sowie in Medizinische Versorgungszentren (MVZ) investieren, dann ist das nichts anderes als Heuchelei. Heuchelei mit einer kräftigen Portion Populismus.

Verbote sind kein Ersatz für vernünftige Gesundheitspolitik

Längst schon sind von Investoren betriebene MVZ Bestandteil unseres Gesundheitswesens und sie werden - ungeachtet aller mehr oder weniger berechtigten Kritik – tagtäglich von Tausenden von Patientinnen und Patienten genutzt. Sie einfach unter „Gier-Medizin“-Rufen zu verbieten, wie Lauterbach das angekündigt hat, würde nicht nur erhebliche eigentums- und womöglich gar verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen, sondern zunächst mal auch keiner einzigen Patientin und keinem einzigen Patienten eine bessere medizinische Versorgung ermöglichen.

Mit markigen Sprüchen erweckt Lauterbach zudem – gewollt oder ungewollt – den Eindruck, dass privatwirtschaftliches Engagement im Gesundheitswesen per se Teufelszeug ist. Das ist natürlich Unsinn. Denn niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die in unserem Land in oft aufopferungsvoller Arbeit eigene Praxen oder Gemeinschaftspraxen betreiben, müssen selbstverständlich als medizinische Freiberufler auch unternehmerisch tätig sein und betriebswirtschaftlich handeln.

Niedergelassene bilden (noch) das Rückgrat unseres Gesundheitssystems

Dass dennoch immer das Patientenwohl Priorität hat, versteht sich von selbst. Die klassischen niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte in Deutschland sind Einzelunternehmer. Sie stehen in vollem Risiko für ihr Kapital, für das Funktionieren ihrer Praxen und auch für ihre Altersvorsorge. In ihrer Gesamtheit bilden sie das Rückgrat unseres Gesundheitssystems. Noch jedenfalls. Es zu stärken und resilient zu machen, ist eine Aufgabe, die SPD-Minister Lauterbach auf beklagenswerte Art und Weise vernachlässigt. Freilich ähnlich wie andere Gesundheitsminister vor ihm, darunter auch solche mit CDU- oder FDP-Parteibuch.

Warum drängen denn internationale Investoren auf den deutschen Gesundheitsmarkt? Weil sie Gewinnchancen ausgemacht haben. Der ambulante Gesundheitssektor in Deutschland ist riesig: Mehr als 213 Milliarden Euro wurden im Jahr 2020 im ambulanten Bereich ausgegeben, fast 90 Milliarden entfielen auf Arzt- und Zahnarztpraxen, zeigen die Zahlen des statistischen Bundesamts.

Investoren wittern in Deutschland „leichte Beute“

Aber das ist nur ein Teil der Wahrheit. Medizin-Investoren zieht es auch deshalb nach Deutschland, weil sie hier „leichte Beute“ wittern: Arzt- und Zahnarztpraxen zum Beispiel, deren Besitzer dem verdienten Ruhestand entgegensehen, aber unter ihren jungen Kolleginnen und Kollegen kaum noch interessierte Nachfolger finden. Nur allzu oft sind Investoren leider die einzigen, die angemessene - teils auch verlockend hohe - Summen für den Kauf von Praxen bieten. Und zwar mit dem Ziel, sie später in konzernartigen Strukturen effizienter und so profitabel wie möglich zu betreiben.

Investoren sind bestrebt, „interessante“ Bereichen der ambulanten Versorgung aufzukaufen, die Prozesse dort zu bündeln, zu verschlanken und zu skalieren. Dahinter steckt industrielles Denken: Prozess- und Gewinnoptimierungen sollen Einzug in einen Bereich halten, in dem bisher das ärztliche Berufsethos sowie die Zuwendung zu den Patientinnen und Patienten Priorität hatten. Durch diese Art der Ökonomisierung entsteht früher oder später eine „Versorgungsmacht“ in einer Region. Und wenn die groß genug ist, wird der Spieß umgedreht: Dann geben nicht Kassen oder Politik den Ton an, sondern die „Versorger“.

Lauterbachs verfehlte Politik schadet der Freiberuflichkeit

Angesichts der Gefahr einer solchen Entwicklung wirkt es auf den ersten Blick zwar durchaus nachvollziehbar, wenn Lauterbach lautstark auf „Heuschrecken“ schimpft. Doch bei näherer Betrachtung wird rasch klar: Lauterbach, der sich gern auf Harvard-Studien beruft, aber nicht dafür bekannt ist, den medizinischen Praxisbetrieb aus eigenem Erleben verinnerlicht zu haben, leistet dieser Spezies durch seine verfehlte Politik Vorschub. Er spielt sich heuchlerisch als Retter der Freiberuflichkeit vor gierigen Profiteuren auf. Tatsächlich jedoch unterlässt er es, die Weichen für den ambulanten Bereich so zu stellen, dass Ärztinnen und Ärzte wieder stärker bereit sind, die mit Freiberuflichkeit verbundenen Mühen, Verantwortlichkeiten und unternehmerischen Risiken auf sich zu nehmen.

Aufwand für Kontrollbürokratie ist nicht mehr vertretbar

Wenn wir heute beobachten, dass immer mehr angehende Mediziner ihre berufliche Zukunft in einem Angestelltenverhältnis sehen – darunter auch in Investoren-MVZ -, dann hat das viel damit zu tun, dass Freiberuflichkeit in den letzten Jahren immer unattraktiver gemacht wurde: Der Aufwand für staatlich auferlegte Kontroll- und Dokumentationsbürokratie ist ins unermessliche gestiegen. Gleichzeitig sind die Verdienstmöglichkeiten im niedergelassenen Bereich geschrumpft. Die Rahmenbedingungen haben sich deutlich verschlechtert.

Reform der Gebührenordnungen wird blockiert

Ebenso wie seine Vorgänger blockiert Lauterbach die seit etlichen Jahren überfällige Reform der Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ). Die aktuell gültige GOÄ stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und wurde 1996 lediglich teilnovelliert. Die GOZ aus dem Jahr 1987 wurde 2011 überarbeitet, jedoch wurde dabei der geltende Punktwert für die Abrechnung der jeweiligen Leistungen nicht erhöht. Beide Gebührenordnungen sind schlicht und einfach völlig veraltet.

Angesichts der allgemeinen fachlichen und der medizintechnischen Entwicklung, der erheblichen Kostensteigerungen und der enorm hohen Inflation wären längst Honoraranpassungen erforderlich. Weil sie ausbleiben, stehen Aufwand und Nutzen des Praxisbetriebs oft kaum noch in einem vernünftigen Verhältnis.

Punktewerte an Entwicklung der Diäten koppeln

Bei der notwendigen Neugestaltung beider Gebührenordnung muss neben der Anpassung an die heute üblichen und möglichen Therapien endlich auch durchgesetzt werden, dass eine regelmäßige Anpassung der Punktwerte an die Kostenentwicklung stattfindet. Was in anderen Bereichen längst normal ist – die Angleichung von Tarifen an die reale Entwicklung – muss endlich auch für die Ärzteschaft zur Norm werden. Eine Möglichkeit wäre die Kopplung der Punktewerte an die Entwicklung der Diäten der Bundestagsabgeordneten. Oder wollen unsere Volksvertreter der Ärzteschaft verweigern, was für sie selbst selbstverständlich ist?

Medizinischer Fortschritt, neue Behandlungsmethoden, Digitalisierung – sie werden einfach nicht mehr adäquat abgebildet. Und Leistungen werden nicht mehr adäquat vergütet. So nimmt das Interesse am Betrieb einer Praxis ab. Zugleich wächst die Bereitschaft, meistbietend zu verkaufen. Die Folge: Teile unseres Gesundheitswesens werden finanzstarken Investoren auf dem Silbertablett präsentiert.

Die Union will dem ambulanten Sektor den Rücken stärken

Anstelle von fragwürdigen Verboten sollte die Politik darauf setzen, dem ambulanten Sektor den Rücken zu stärken. CDU und CSU drängen im Bundestag auf eine gründliche Novellierung der Gebührenordnungen. Das ist sachbezogene und praxisorientierte Gesundheitspolitik. Die Unionsfraktion verweist darauf, dass die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger in den letzten Jahren einen gemeinsamen Entwurf einer neuen GOÄ erarbeitet haben. Er bildet das gesamte medizinische Leistungsspektrum modern, transparent, nachvollziehbar und rechtssicher ab. Ein Testbetrieb von BÄK und PK-Verband zeigt, dass diese betriebswirtschaftlich kalkulierten Gebührenordnungsvorschläge realistisch und praktikabel sind.

Lauterbach übt sich im Widerstand gegen die freiberufliche Ärzteschaft

Doch was tut der Gesundheitsminister? Er übt sich in zähem Widerstand gegen jedwede GOÄ-Reform und ignoriert alle entsprechenden Vorschläge und Forderungen der Ärzteschaft. Das ist eine klare Pflichtverletzung. Völlig zu Recht hat BÄK-Präsident Klaus Reinhardt immer wieder das Nichthandeln des Ministers kritisiert, darunter auf dem 127. Deutschen Ärztetag im Mai in Essen. Während die Gebührenordnungen anderer freier Berufe vom Gesetzgeber in den vergangenen Jahrzehnten angepasst wurden, gibt es in der Gesundheitspolitik eine ministerielle Blockadehaltung.

Das ist nicht allein ein Affront gegenüber dem ärztlichen Berufsstand. Das ist eine bewusst hingenommene Schwächung des Rückgrats unseres Gesundheitswesens. Wer so handelt und zugleich über „Heuschrecken“ klagt, der ist in der Tat ein Heuchler. Im 13. Jahrhundert erklärte der Franziskaner-Mönch Bartholomaeus Anglicus die Tränen der Krokodile damit, dass sie beim Fressen den Tod ihrer Opfer beweinen würden. Das hat die Wissenschaft freilich längst widerlegt. Die mutmaßlichen Tränen entstehen durch den Druck auf eine Drüse hinter dem Auge, wenn das Maul zu weit aufgerissen wird. Mitleid kennen Krokodile nicht.

Verbote sind kein Ersatz für vernünftige Gesundheitspolitik

Längst schon sind von Investoren betriebene MVZ Bestandteil unseres Gesundheitswesens und sie werden - ungeachtet aller mehr oder weniger berechtigten Kritik – tagtäglich von Tausenden von Patientinnen und Patienten genutzt. Sie einfach unter “Gier-Medizin”-Rufen zu verbieten, wie Lauterbach das angekündigt hat, würde nicht nur erhebliche eigentums- und womöglich gar verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen, sondern zunächst mal auch keiner einzigen Patientin und keinem einzigen Patienten eine bessere medizinische Versorgung ermöglichen.

Mit markigen Sprüchen erweckt Lauterbach zudem – gewollt oder ungewollt - den Eindruck, dass privatwirtschaftliches Engagement im Gesundheitswesen per se Teufelszeug ist. Das ist natürlich Unsinn. Denn niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die in unserem Land in oft aufopferungsvoller Arbeit eigene Praxen oder Gemeinschaftspraxen betreiben, müssen selbstverständlich als medizinische Freiberufler auch unternehmerisch tätig sein und betriebswirtschaftlich handeln.

Niedergelassene bilden (noch) das Rückgrat unseres Gesundheitssystems

Dass dennoch immer das Patientenwohl Priorität hat, versteht sich von selbst. Die klassischen niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte in Deutschland sind Einzelunternehmer. Sie stehen in vollem Risiko für ihr Kapital, für das Funktionieren ihrer Praxen und auch für ihre Altersvorsorge. In ihrer Gesamtheit bilden sie das Rückgrat unseres Gesundheitssystems. Noch jedenfalls. Es zu stärken und resilient zu machen, ist eine Aufgabe, die SPD-Minister Lauterbach auf beklagenswerte Art und Weise vernachlässigt. Freilich ähnlich wie andere Gesundheitsminister vor ihm, darunter auch solche mit CDU- oder FDP-Parteibuch.

Warum drängen denn internationale Investoren auf den deutschen Gesundheitsmarkt? Weil sie Gewinnchancen ausgemacht haben. Der ambulante Gesundheitssektor in Deutschland ist riesig: Mehr als 213 Milliarden Euro wurden im Jahr 2020 im ambulanten Bereich ausgegeben, fast 90 Milliarden entfielen auf Arzt- und Zahnarztpraxen, zeigen die Zahlen des statistischen Bundesamts.

Investoren wittern in Deutschland „leichte Beute“

Aber das ist nur ein Teil der Wahrheit. Medizin-Investoren zieht es auch deshalb nach Deutschland, weil sie hier “leichte Beute” wittern: Arzt- und Zahnarztpraxen zum Beispiel, deren Besitzer dem verdienten Ruhestand entgegensehen, aber unter ihren jungen Kolleginnen und Kollegen kaum noch interessierte Nachfolger finden. Nur allzu oft sind Investoren leider die einzigen, die angemessene - teils auch verlockend hohe - Summen für den Kauf von Praxen bieten. Und zwar mit dem Ziel, sie später in konzernartigen Strukturen effizienter und so profitabel wie möglich zu betreiben.

Investoren sind bestrebt, „interessante“ Bereichen der ambulanten Versorgung aufzukaufen, die Prozesse dort zu bündeln, zu verschlanken und zu skalieren. Dahinter steckt industrielles Denken: Prozess- und Gewinnoptimierungen sollen Einzug in einen Bereich halten, in dem bisher das ärztliche Berufsethos sowie die Zuwendung zu den Patientinnen und Patienten Priorität hatten. Durch diese Art der Ökonomisierung entsteht früher oder später eine „Versorgungsmacht“ in einer Region. Und wenn die groß genug ist, wird der Spieß umgedreht: Dann geben nicht Kassen oder Politik den Ton an, sondern die „Versorger“.

Lauterbachs verfehlte Politik schadet der Freiberuflichkeit

Angesichts der Gefahr einer solchen Entwicklung wirkt es auf den ersten Blick zwar durchaus nachvollziehbar, wenn Lauterbach lautstark auf „Heuschrecken“ schimpft. Doch bei näherer Betrachtung wird rasch klar: Lauterbach, der sich gern auf Harvard-Studien beruft, aber nicht dafür bekannt ist, den medizinischen Praxisbetrieb aus eigenem Erleben verinnerlicht zu haben, leistet dieser Spezies durch seine verfehlte Politik Vorschub. Er spielt sich heuchlerisch als Retter der Freiberuflichkeit vor gierigen Profiteuren auf. Tatsächlich jedoch unterlässt er es, die Weichen für den ambulanten Bereich so zu stellen, dass Ärztinnen und Ärzte wieder stärker bereit sind, die mit Freiberuflichkeit verbundenen Mühen, Verantwortlichkeiten und unternehmerischen Risiken auf sich zu nehmen.

Aufwand für Kontrollbürokratie ist nicht mehr vertretbar

Wenn wir heute beobachten, dass immer mehr angehende Mediziner ihre berufliche Zukunft in einem Angestelltenverhältnis sehen – darunter auch in Investoren-MVZ -, dann hat das viel damit zu tun, dass Freiberuflichkeit in den letzten Jahren immer unattraktiver gemacht wurde: Der Aufwand für staatlich auferlegte Kontroll- und Dokumentationsbürokratie ist ins unermessliche gestiegen. Gleichzeitig sind die Verdienstmöglichkeiten im niedergelassenen Bereich geschrumpft. Die Rahmenbedingungen haben sich deutlich verschlechtert.

Reform der Gebührenordnungen wird blockiert

Ebenso wie seine Vorgänger blockiert Lauterbach die seit etlichen Jahren überfällige Reform der Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ). Die aktuell gültige GOÄ stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und wurde 1996 lediglich teilnovelliert. Die GOZ aus dem Jahr 1987 wurde 2011 überarbeitet, jedoch wurde dabei der geltende Punktwert für die Abrechnung der jeweiligen Leistungen nicht erhöht. Beide Gebührenordnungen sind schlicht und einfach völlig veraltet.

Angesichts der allgemeinen fachlichen und der medizintechnischen Entwicklung, der erheblichen Kostensteigerungen und der enorm hohen Inflation wären längst Honoraranpassungen erforderlich. Weil sie ausbleiben, stehen Aufwand und Nutzen des Praxisbetriebs oft kaum noch in einem vernünftigen Verhältnis.

Punktewerte an Entwicklung der Diäten koppeln

Bei der notwendigen Neugestaltung beider Gebührenordnung muss neben der Anpassung an die heute üblichen und möglichen Therapien endlich auch durchgesetzt werden, dass eine regelmäßige Anpassung der Punktwerte an die Kostenentwicklung stattfindet. Was in anderen Bereichen längst normal ist – die Angleichung von Tarifen an die reale Entwicklung – muss endlich auch für die Ärzteschaft zur Norm werden. Eine Möglichkeit wäre die Kopplung der Punktewerte an die Entwicklung der Diäten der Bundestagsabgeordneten. Oder wollen unsere Volksvertreter der Ärzteschaft verweigern, was für sie selbst selbstverständlich ist?

Medizinischer Fortschritt, neue Behandlungsmethoden, Digitalisierung – sie werden einfach nicht mehr adäquat abgebildet. Und Leistungen werden nicht mehr adäquat vergütet. So nimmt das Interesse am Betrieb einer Praxis ab. Zugleich wächst die Bereitschaft, meistbietend zu verkaufen. Die Folge: Teile unseres Gesundheitswesens werden finanzstarken Investoren auf dem Silbertablett präsentiert.

Die Union will dem ambulanten Sektor den Rücken stärken

Anstelle von fragwürdigen Verboten sollte die Politik darauf setzen, dem ambulanten Sektor den Rücken zu stärken. CDU und CSU drängen im Bundestag auf eine gründliche Novellierung der Gebührenordnungen. Das ist sachbezogene und praxisorientierte Gesundheitspolitik. Die Unionsfraktion verweist darauf, dass die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger in den letzten Jahren einen gemeinsamen Entwurf einer neuen GOÄ erarbeitet haben. Er bildet das gesamte medizinische Leistungsspektrum modern, transparent, nachvollziehbar und rechtssicher ab. Ein Testbetrieb von BÄK und PK-Verband zeigt, dass diese betriebswirtschaftlich kalkulierten Gebührenordnungsvorschläge realistisch und praktikabel sind.

Lauterbach übt sich im Widerstand gegen die freiberufliche Ärzteschaft

Doch was tut der Gesundheitsminister? Er übt sich in zähem Widerstand gegen jedwede GOÄ-Reform und ignoriert alle entsprechenden Vorschläge und Forderungen der Ärzteschaft. Das ist eine klare Pflichtverletzung. Völlig zu Recht hat BÄK-Präsident Klaus Reinhardt immer wieder das Nichthandeln des Ministers kritisiert, darunter auf dem 127. Deutschen Ärztetag im Mai in Essen. Während die Gebührenordnungen anderer freier Berufe vom Gesetzgeber in den vergangenen Jahrzehnten angepasst wurden, gibt es in der Gesundheitspolitik eine ministerielle Blockadehaltung.

Das ist nicht allein ein Affront gegenüber dem ärztlichen Berufsstand. Das ist eine bewusst hingenommene Schwächung des Rückgrats unseres Gesundheitswesens. Wer so handelt und zugleich über „Heuschrecken“ klagt, der ist in der Tat ein Heuchler. Im 13. Jahrhundert erklärte der Franziskaner-Mönch Bartholomaeus Anglicus die Tränen der Krokodile damit, dass sie beim Fressen den Tod ihrer Opfer beweinen würden. Das hat die Wissenschaft freilich längst widerlegt. Die mutmaßlichen Tränen entstehen durch den Druck auf eine Drüse hinter dem Auge, wenn das Maul zu weit aufgerissen wird. Mitleid kennen Krokodile nicht.